Die Bundesregierung nimmt einen neuen Anlauf, die Vorratsdatenspeicherung zu legalisieren, nachdem Anfang 2010 das Bundesverfassungsgericht das erste Gesetz kippte. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat einen neuen Gesetzentwurf veröffentlicht, der die Datensammlung in einer deutlich entschärften Form erlaubt. Trotzdem hagelt es Kritik von allen Seiten.

Der Gesetzentwurf sieht ein sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren vor. Die anlasslose Speicherung von Daten soll auf sieben Tage und die IP-Adresse beschränkt werden. Die Strafverfolgungsbehörden sollen im Gegenzug das Recht bekommen, schon bei einem Verdacht auf eine Straftat die Speicherung der Daten des Verdächtigen von den Telekommunikationsunternehmen zu verlangen.
Die Herausgabe dieser gespeicherten Daten an Polizei und Staatsanwaltschaft soll aber nur durch einen Richterbeschluss möglich sein. Dieses Verfahren trage “wesentlichen Bedürfnissen der Strafverfolgungsbehörden angemessen Rechnung”, begrenze aber “die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß”, so die Begründung des Gesetzesentwurfes.
Bürgerrechtler und Internetaktivisten geht der Vorschlag aber noch immer zu weit. In einem offenen Brief monieren sie, dass die anlasslose Speicherung kaum zusätzliche Sicherheit bieten würde. Dafür ermögliche das Gesetz den Staatsbeamten, “schon bei dem Verdacht einer Bagatellstraftat die Identität des Nutzers einer IP-Adresse ohne richterliche Anordnung offenlegen zu lassen, voraussichtlich aber auch schon präventiv sowie für geheimdienstliche Ermittlungen.”
Hardlinern geht der jetzige Entwurf dagegen nicht weit genug. So lehnt der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses Wolfgang Bosbach (CDU) den Entwurf nach einem Bericht des Spiegel rundweg ab. Für ihn “wäre selbst das Wort Placebo noch übertrieben”, zitiert ihn die Zeitung. Er würde die Erfordernisse der Verbrechensbekämpfung nur unzureichend adressieren. Die CDU fordert eine Vorratsdatenspeicherung für mindestens drei Monate.
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